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Nachhaltigkeit ist Transparenz

Windmühlen im Winter

Gesetzlicher Hintergrund für Klimaberichterstattung in der Schweiz

admin, Dezember 28, 2024Januar 17, 2025

Am 1. Januar 2024 ist die Verordnung über die Klimaberichterstattung in Kraft getreten. Die Verordnung über die Klimaberichterstattung basiert auf dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) und bietet großen schweizer börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungen Orientierung und Klarheit über die Angaben, die sie in ihre Klimaberichterstattung aufnehmen müssen. Dies soll die Transparenz erhöhen und die nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen vergleichbarer machen.

Bedeutung der Klimaberichterstattung für KMU

Es ist wichtig zu beachten, daß die Verordnung nicht isoliert entwickelt wurde. Wesentliche Bestimmungen und Ausrichtungen folgen internationalen Trends der nichtfinanziellen Berichterstattung, insbesondere den Vorgaben durch die EU. Neben der öffentlichen Berichterstattung über das finanzielle Risiko durch den Klimawandel sollen auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit analysiert und offengelegt werden. Dieses Konzept bildet die gesetzliche Grundlage unseres ESG-Berichtsstandards.

Die Strategie des Schweizer Bundesrats ist es, an die an internationalen Trends anzuknüpfen. Gleichzeitig schreibt die derzeitige Verordnung keinen Standard zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vor. Aufgrund der Exportanhängigkeit schweizer Unternehmen werden sie sich wie bei der EU-Verordnung zum Schutz der Privatsphaere ebenfalls an den beschlossen EU-Richtlininien zu Nachhaltigkeitsstandards orientieren (hier für Sie archiviert). Dadurch verschaffen sich zukunftsorientierte schweizer Unternehmen einen strategischen Wettbewerbsvorteil.

Transparente Nachhaltigkeitsberichte sind ein Wettbewerbsvorteil

Viele schweizer Unternehmen mit Aktivitäten in Nachbarländern sind gezwungen, die neuen europäischen Berichtsstandards einzuhalten. Diese Vorschriften werden auch schweizer Unternehmen betreffen, die keine Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland haben. Der Grund sind Investoren, Verbraucher und Nichtregierungsorganisationen, die zunehmend detaillierte und vergleichbare Informationen zu Nachhaltigkeit verlangen. Auch KMU, die nicht direkt unter die Verordnung fallen, sind Teil der Lieferkette und sollten daher eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in Betracht ziehen (z.B. „Scope-3-Emissionen“). Eine proaktive Offenlegung nichtfinanzieller Informationen im Einklang mit europäischen Richtlinien ist Gelegenheit, sich von der Konkurrenz abzusetzen.

EU-Vorschriften als Orientierungshilfe

Ein weiterer Grund, sich an der EU zu orientieren, ist die zu erwartende regulatorische Angleichung der Schweiz an die Regeln der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Zusammen mit den neu entwickelten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) gehen Inhalt und Format der ESG-Berichterstattung weit über das hinaus, was in der Schweiz bis dato gefordert wird. Dies umfaßt qualitative und quantitative Informationen über die Vergangenheit sowie über Informationen über die gesamte zukünftige Wertschöpfungskette und sowie unternehmerische  Zielvorgaben mit Einfluß auf Nachhaltigkeit.

Der 2022 veröffentlichte Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) setzt den schweizer Gesetzgeber unter neuen Zugzwang (hier für Sie archiviert). Der CSDDD sieht einen umfassenden Ansatz vor, der sich über Umwelt- und Menschenrechte erstreckt. Dem Vorschlag gemaess, erfordert die unternehmerische Sorgfaltspflicht umfangreiche Prüfungen und erweiterte Haftung. Schweizer Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU müssen daher die Einhaltung dieser weiterreichenden EU-Vorschriften in Betracht ziehen.

Der Schweizer Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die nationalen Vorschriften anzupassen, um Rechtssicherheit herzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit schweizer Unternehmen auch in Zukunft sicherzustellen. Da sich der CSDDD jedoch noch in der frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens befindet, beabsichtigt der Bundesrat vorerst, deren Auswirkungen auf schweizer Unternehmen weiterhin zu beobachten. Diese Ankündigungen deuten auf eine weitere regulatorische Angleichung an die EU hin. Sie stehen auch im Einklang mit den Bestimmungen zur Überprüfung der bestehenden Schweizer Nachhaltigkeitsvorschriften im Hinblick auf internationale Entwicklungen.

Was bedeutet das für schweizer Unternehmen?

Ein Großteil der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften wird die schweizer Regeln prägen. Für viele Unternehmen bedeutet dies, Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch anzugehen und Risiken zu identifizieren. Mit steigenden Anforderungen an Berichtsprozesse steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, um die erforderlichen Daten zu erfassen und zu analysieren.

Hexem bietet insbesondere KMU eine Chance, sich flexibel und proaktiv auf das sich ändernde regulatorische Umfeld zu reagieren, ohne dabei mit erhöhten Kosten konfrontiert zu sein.

 

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